E-Bike und Fahrradversicherung



ENRA ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der sich


ausschließlich auf E-Bikes und Fahrräder konzentriert.




Jedem einzelnen von ihnen bietet die ENRA eine unkomplizierte,


unbürokratische und damit schnelle Abwicklung im Schadensfall.



Rundumschutz E-Bike


Diebstahl

Bei Diebstahl Deines E-Bikes zahlen wir den Versicherungswert (Kaufpreis), den Dein E-Bike beim Abschluss des Vertrages hatte. Egal, wie alt es ist, wenn es gestohlen wird.


Teilediebstahl

Diebstahl von fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion des E-Bikes gehörenden Teilen wie z. B. Sattel, Scheinwerfer und Weitere. Auch Accessoires bis zu einem Wert von 250 € sind versichert, wenn sie fest mit dem Rad verschraubt sind und vorher mit in die Versicherungssumme aufgenommen wurden. Accessoires sind beispielsweise Körbe, Taschen, Kindersitze oder Tachos.

Zur Befestigung reichen Schnellspanner nicht aus. Einzige Ausnahme: Laufräder dürfen mit Schnellspannern befestigt sein, wenn dieses vom Hersteller so vorgesehen ist. Zu beachten ist außerdem, dass elektrische Geräte wie Navigationssysteme oder Smartphones nicht versichert sind.


Vandalismus

Von Vandalismus sprechen wir dann, wenn Dein E-Bike oder Teile Deines E-Bikes vorsätzlich und bewusst von Dritten beschädigt wurden. Zum Beispiel Schutzbleche oder Scheinwerfer verbogen wurden oder der Sattel aufgeschlitzt wurde.


Totalschaden

Wenn die Reparatur nach einem Sturz den Wert des E-Bikes übersteigen würde, handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall übernimmt ENRA die Kosten für ein neues E-Bike bis zur Versicherungssumme.


Unfallschäden

Wenn Du mit Deinen E-Bike-Reifen beispielsweise in Straßenbahnschienen kommst und das Rad dadurch Schaden nimmt, übernimmt ENRA die Reparaturkosten.


Pannenschäden

Ein platter Reifen oder eine gerissene Kette sind ein Fall für den Versicherungsschutz.


Sturzschäden

Auf nassem Laub mit dem E-Bike ausgerutscht und gestürzt. Wir übernehmen die Reparaturkosten.


Wetterschäden

Sollten etwa durch Gefahren wie einem Brand oder wetterbedingte Ereignisse wie ein Blitz, Sturm, Hagel oder einer Explosion Schäden an Deinem E-Bike entstehen, sind diese durch unseren Rundumschutz abgedeckt.


Neuradersatzleistungen

Sind die Reparaturkosten z. B. nach einem Sturz sehr hoch und Du als Eigentümer kommst zu dem Schluss, dass eine Reparatur des Rades wirtschaftlich nicht mehr lohnt, zahlen wir einen Neuradzuschuss in Höhe der Reparaturkosten.


Unsachgemäße Handhabung

Wir sprechen hier von einer fahrlässigen oder fahrlässig unsachgemäßen Handhabung. Wenn der Akku nicht richtig eingesetzt wurde und dieser dann während der Fahrt rausfällt und defekt ist.


Materialfehler/ Produktionsfehler/ Konstruktionsfehler

Hier ist in 1. Linie der Hersteller in der Haftung. Befindest Du dich allerdings außerhalb der Gewährleistung, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur.


Akkudefekte

Wenn die Garantie abgelaufen ist, die Funktionalität Deines Akkus komplett versagt oder eine Zelle im Akku defekt ist, leistet ENRA Ersatz.


Elektronikschäden

Hier sind unter anderem ein Kurzschluss oder Überspannungsschäden gemeint. Feuchtigkeit kann im Motor einen Elektrodefekt bewirken.


Rechtsberatung

Sichere Dir Dein Recht und vereinbare z. B. nach einem Verkehrsunfall einen Termin für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Mit unserem Partner bikeright und seinem Anwaltsnetzwerk, erhältst Du Kontakt zu spezialisierten Anwälten.


Pick-Up-Service

Der europaweite Pick-Up-Service (24/7) ist Teil des Rundumschutzes von ENRA. Er bietet die Pannenhilfe für unterwegs. Solltest Du eine Tour nicht fortsetzen können, weil z. B. der Motor ausfällt, dann rufst Du einfach die Pick-Up-Service Hotline an. Diese organisiert den Rücktransport zum Ausgangspunkt Deiner Tour. Die Kontaktdaten findest Du auf Deiner Pick-Up-Card oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ENRA Pick-Up-Service, die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt sind.

Achtung: der Pick-Up-Service ist KEIN Abhol- und Bringdienst, um z. B. Dein Rad von zu Hause aus zur Reparatur zum Händler zu bringen oder abzuholen, sondern eine Nothilfe für unterwegs.


Rundumschutz Standard Fahrrad


Diebstahl

Bei Diebstahl Deines Fahrrads zahlen wir den Versicherungswert (Kaufpreis), den Dein Fahrrad beim Abschluss des Vertrages hatte. Egal, wie alt es ist, wenn es gestohlen wird.


Teilediebstahl

Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrads gehörenden Teilen wie z. B. Sattel, Scheinwerfer und Weitere. Wichtig ist hierbei, dass die Teile mit einer Schraube gesichert sein müssen. Auch Accessoires bis zu einem Wert von 250 € sind versichert, wenn sie fest mit dem Rad verschraubt sind und vorher mit in die Versicherungssumme aufgenommen wurden. Accessoires sind beispielsweise Körbe, Taschen, Kindersitze oder Tachos.

Zur Befestigung reichen Schnellspanner nicht aus. Einzige Ausnahme: Laufräder dürfen mit Schnellspannern befestigt sein, wenn dieses vom Hersteller so vorgesehen ist. Zu beachten ist außerdem, dass elektrische Geräte wie Navigationssysteme oder Smartphones nicht versichert sind.


Vandalismus

Von Vandalismus sprechen wir dann, wenn Schutzbleche oder Scheinwerfer verbogen wurden oder der Sattel aufgeschlitzt wurde.


Totalschaden

Wenn die Reparatur nach einem Sturz den Wert des Fahrrads übersteigen würde, handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall übernimmt ENRA die Kosten für ein neues Fahrrad bis zur Versicherungssumme.


Unfallschäden

Wer mit seinen Fahrrad-Reifen beispielsweise in Straßenbahnschienen kommt und das Rad dadurch Schaden nimmt, übernimmt ENRA die Reparaturkosten.


Pannenschäden

Ein platter Reifen oder eine gerissene Kette sind ein Fall für den Versicherungsschutz.


Sturzschäden

Auf nassem Laub mit dem Fahrrad ausgerutscht und gestürzt. Wir übernehmen die Reparaturkosten.


Neuradersatzleistungen

Sind die Reparaturkosten z. B. nach einem Sturz sehr hoch und Du als Eigentümer kommst zu dem Schluss, dass eine Reparatur des Rades wirtschaftlich nicht mehr lohnt, zahlen wir einen Neuradzuschuss in Höhe der Reparaturkosten.


Unsachgemäße Handhabung

Wir sprechen hier von einer fahrlässigen oder fahrlässig unsachgemäßen Handhabung.


Materialfehler/ Produktionsfehler/ Konstruktionsfehler

Hier ist in 1. Linie der Hersteller in der Haftung. Befindest Du dich allerdings außerhalb der Gewährleistung, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur.


Rechtsberatung

Sichere Dir Dein Recht und vereinbare z. B. nach einem Verkehrsunfall einen Termin für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Mit unserem Partner bikeright und seinem Anwaltsnetzwerk, erhältst Du Kontakt zu spezialisierten Anwälten.


Pick-Up-Service

Der europaweite Pick-Up-Service (24/7) ist Teil des Rundumschutzes von ENRA. Er bietet die Pannenhilfe für unterwegs. Solltest Du eine Tour nicht fortsetzen können, weil z. B. der Motor ausfällt, dann rufst Du einfach die Pick-Up-Service Hotline an. Diese organisiert den Rücktransport zum Ausgangspunkt Deiner Tour. Die Kontaktdaten findest Du auf Deiner Pick-Up-Card oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ENRA Pick-Up-Service, die den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt sind.

Achtung: der Pick-Up-Service ist KEIN Abhol- und Bringdienst, um z. B. Dein Rad von zu Hause aus zur Reparatur zum Händler zu bringen oder abzuholen, sondern eine Nothilfe für unterwegs.


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